Moderne Anforderungen an die Informationsübermittlung: Vom Mandanten zur Kanzlei
1. Digitalisierung juristischer Interaktion
Im modernen Rechtswesen hat die Digitalisierung die Kommunikation zwischen Mandanten und Kanzleien grundlegend verändert.
E-Mail, Cloud-Systeme und sichere Dokumentenaustauschplattformen sind heute feste Bestandteile juristischer Zusammenarbeit.
Doch die reine Nutzung digitaler Kanäle genügt nicht – jede Übermittlung muss authentisch, nachvollziehbar und rechtlich wirksam erfolgen, um die Integrität der Kommunikation sicherzustellen.
2. Rechtliche Bedeutung elektronischer Dokumente
Elektronische Dokumente besitzen denselben rechtlichen Stellenwert wie Papierdokumente, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Authentifizierung des Absenders – die Identität des Senders muss zweifelsfrei nachweisbar sein;
Sicherstellung der Datenintegrität – das Dokument darf nach der Übermittlung nicht verändert werden;
Empfangsbestätigung – Nachweis über den Erhalt, z. B. in Form eines Annahme-Übernahme-Protokolls.
Durch diese Maßnahmen wird die Beweiskraft und Rechtsgültigkeit digital übermittelter Dokumente sichergestellt.
3. Verpflichtende NDA-Unterzeichnung
Vor jeder Datenübermittlung ist die Unterzeichnung eines Non-Disclosure Agreements (NDA) obligatorisch.
Dieses Abkommen schafft die rechtliche Grundlage für vertrauliche und sichere Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant.
Das NDA gewährleistet:
Vertraulichkeit sämtlicher vom Mandanten bereitgestellter Unterlagen;
Ausschluss der Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung;
Verpflichtung zur technischen und organisatorischen Sicherung aller Daten (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung).
Unsere Kanzlei unterzeichnet das NDA stets vor der Analyse von Fällen oder Verträgen und schafft damit eine geschützte und rechtskonforme Kooperationsbasis.
4. Sicherheits- und Compliance-Grundsätze
Zum Schutz sensibler Informationen wendet unsere Kanzlei ein mehrstufiges Sicherheits- und Compliance-System an:
Übermittlung ausschließlich über TLS-verschlüsselte E-Mails;
Speicherung von Dateien auf serverseitig geschützten Systemen mit eingeschränktem Zugriff;
Durchführung regelmäßiger Sicherheits- und Datenschutz-Audits;
Backup-Prozesse zur Sicherung juristisch relevanter Daten.
Darüber hinaus erfüllen wir sämtliche Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des türkischen Datenschutzgesetzes KVKK.
5. Praktische Empfehlungen für Mandanten
Um einen sicheren und effizienten Informationsaustausch zu gewährleisten, empfehlen wir unseren Mandanten:
das NDA vor jeder Datenübermittlung zu unterzeichnen;
ausschließlich über offizielle Unternehmensadressen oder genehmigte Kommunikationskanäle zu korrespondieren;
Dokumente in PDF-Format mit gut lesbarer Unterschrift und Firmenstempel zu versenden;
bei Cloud-Freigaben den Zugriff nur autorisierten Personen zu gestatten und ein Annahme-Übernahme-Protokoll einzuholen.
6. Fazit
Informationsübermittlung ist weit mehr als ein technischer Vorgang – sie bildet das Fundament von Vertrauen, Rechtssicherheit und professioneller Integrität.
Die Russisch-Türkische Rechts- und Beratungsgesellschaft gewährleistet durch die verpflichtende NDA-Unterzeichnung und den Einsatz sicherer digitaler Kommunikationskanäle den umfassenden Schutz der Interessen ihrer Mandanten in Russland, der Türkei und Europa.